Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr informiert nochmals ausführlich in seiner
Medieninformation 061/2022 –> Pr-061_PM_Starkregen_Hochwasser_Antragsfrist
zur Friständerung für Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen für durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 verursachte Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Gegenständen.
Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wird jetzt auf den 30. September 2022 vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt werden.
Bitte o. g. Link (Pressemeldung) beachten.
Kathrin Ardelt
Verbandsvorsitzende