Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Waldbesitzer,
das Landratsamt Erzgebirgskreis hat am 29. März 2019 eine Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald erlassen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 15/2019. Diese Anordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises in Kraft. Sie gilt bis 31.12.2021.
Unter folgendem Link können Sie die komplette Allgemeinverfügung einsehen:
Amtsblatt des Erzgebirgskreises_2019_15
Weitere Hinweise zum Thema Borkenkäferbefall finden Sie unter folgenden Links:
Bekämpfung_von_Schadorganismen_imPrivat- und Körperschaftswald
Schutz_des_Waldes_vor_tierischen_und_pflanzlichen_Forstschädlingen
Hinweise_für_Waldbesitzer_-_Schadholzaufarbeitung