In seiner 28. öffentlichen Sitzung am 16.03.2017 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 50-17
Der Gemeinderat Grünhainichen vergibt den Auftrag für die Baumaßnahme zur Hochwasserschadenbeseitigung Bach Langer Grund -Ident-Nr. 3351- TB 2 an das Unternehmen BS Hoch- und Tiefbau GmbH, Am Steinberg 1 in 09603 Großschirma zum angebotenen Preis von 76.156,07 Euro brutto. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag auszulösen.
Beschlüsse Nr. 51-17
1. Das im Ortsteil Grünhainichen gelegene Freibad wird mit sofortiger Wirkung geschlossen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Schließung stehenden erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zu treffen.
Beschluss Nr. 52-17
Der Gemeinderat beschließt, die Spende als Verzicht auf Erstattung für die Feuerwehr Grünhainichen anzunehmen.
Beschluss Nr. 53-17
Der Gemeinderat beschließt, die Spende als Verzicht auf Erstattung für die Gemeinde Grünhainichen anzunehmen.
Beschluss Nr. 54-17
Der Gemeinderat beschließt, die Spende als Verzicht auf Erstattung für die Kindertagesstätte „Borstel“ Borstendorf anzunehmen.
Beschluss Nr. 55-17
Der Gemeinderat beschließt, die Spende als Verzicht auf Erstattung für die Kindertagesstätte „Holzwürmchen“ Grünhainichen anzunehmen.
Beschluss Nr. 56-17
Der Gemeinderat beschließt, die Einzelmaßnahme Ertüchtigung der Brücke über den Mühlengraben, Flöhatalstraße im OT Borstendorf, mit den Gesamtausgaben von 172.000,00 €, gegliedert in 148.050,00 € Fördermittel und 23.950,00 € Eigenmittel, im Haushaltsjahr 2017 als Instandhaltung im Finanz- und Ergebnishaushalt einzustellen und somit zu sichern. Der Bürgermeister bzw. die Verbandsvorsitzende werden mit der Beantragung entsprechender Fördermittel sowie der weiteren Realisierung dieser Maßnahme beauftragt.
Beschluss Nr. 57-17
Der Gemeinderat Grünhainichen bewilligt die Eintragung einer Dienstbarkeit auf dem Flurstück 323/10 der Gemarkung Grünhainichen. Die Gemeinde Grünhainichen räumt dem jeweiligen Eigentümer der Flurstücke 323/11 und 323/12 der Gemarkung Grünhainichen das unentgeltliche Recht ein, eine Abwasserleitung in dem in der beigefügten Flurkarte farbig eingezeichneten Bereich zu unterhalten.
Der Bürgermeister wird durch den Gemeinderat bevollmächtigt, die notarielle Eintragung vornehmen zu lassen. Die Kosten für Notar und Grundbuch haben die Antragsteller zu übernehmen.
gez. Prof. Dr. Schneider
Bürgermeister