In seiner 27. öffentlichen Sitzung am 16.02.2017 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 13-17
Der Gemeinderat Grünhainichen stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 zum Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Grünhainichen und Borstendorf fest.
Beschlüsse Nr. 14-17 bis 43-17
Abwägungsbeschlüsse der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange im Verfahren der Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Hauptstraße Nr. 13“ zur Einbeziehung eines Außenbereichsgrundstückes zur Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Waldkirchen/Erzgeb. nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Beschluss Nr. 44-17
- Die Richtigkeit der vom Gemeinderat gefassten Abwägungsbeschlüsse Nr. 14-17 bis 43-17 und deren Abstimmungsergebnisse werden bestätigt.
- Die berührten Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben und deren Hinweise in die Prüfung einbezogen wurden, werden von den Ergebnissen der Prüfung informiert.
Beschluss Nr. 45-17
Der Gemeinderat Grünhainichen stellt das Verfahren bezüglich der Satzung der Gemeinde Grünhainichen über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für das Gebiet „An der Börnichener Straße“ vom Abzweig S 235 bis Flurstück 177/6 der Gemarkung Grünhainichen ein und hebt den Beschluss Nr. 44/97 vom 04.09.1997 über die Aufstellung einer Abrundungssatzung und den Beschluss Nr. 85/97 vom 11.12.1997 über die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB auf.
Beschluss Nr. 46-17
- Der Gemeinderat Grünhainichen nimmt das Interkommunale integrierte Entwicklungskonzept „Kooperation Mittleres Erzgebirge“ als Basis für die geplanten Maßnahmedurchführungen mit Arbeitsstand Januar 2017 zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt aufgrund oben genannter Grundlage und nach der Bekanntmachung zur Städtebauförderung – Programmjahr 2017 vom 21.11.2016 die Abgrenzung der in der Anlage 1 (Abgrenzung der Fördergebiete) dargestellten Maßnahmegebiete als Fördergebiete im Bund-Länder-Programm KSP.
- Die Gebiete erhalten folgende Bezeichnungen:
- OT Grünhainichen: „Ortskern Grünhainichen“
- OT Borstendorf: „Ortsmitte Borstendorf“
- OT Waldkirchen: „Grundschulstandort Waldkirchen“
Die beiliegenden Lagepläne werden Bestandteile des Beschlusses.
Beschluss Nr. 47-17
Rückabwicklung Kaufvertrag Flurstück 18/2 der Gemarkung Borstendorf, Kaufvertrag der Gemeinde Grünhainichen vom 05.05.2015:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Vollzug dieser Rückabwicklung durchzuführen.
Beschluss Nr. 48-17
- Der Gemeinderat beschließt, die vom Staatsbetrieb Sachsenforst angebotenen Teilflächen des Flurstückes 375/2 der Gemarkung Marbach entsprechend beigefügtem Lageplan zu den vom Staatsbetrieb Sachsenforst vorgeschlagenen Konditionen zu kaufen.
- Die Vorbereitung eines entsprechenden Kaufvertrages und dessen Abstimmung mit einem frei bestimmbaren Notar bis hin zu einer beurkundungsreifen Fassung übernimmt der Staatsbetrieb Sachsenforst.
- Der Bürgermeister wird zum Abschluss des entsprechenden Vertrages ermächtigt, ebenso mit der Eintragung bzw. Berücksichtigung des Wegerechtes für die Fa. Grünperga Papier GmbH auf diesem Flurstück beauftragt.
Prof. Dr. Schneider
Bürgermeister