3G-Pflicht auch in öffentlichen Behörden

3G-Pflicht für alle öffentlichen Behörden Gemäß § 6 Abs. 2 SächsCoronaNotVO gilt für den Rechts- und Geschäftsverkehr von und mit staatlichen Stellen die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Diese 3G-Regelung gilt somit auch für das Aufsuchen von Behörden.  Als staatliche Stellen im Sinne der Vorschrift gelten damit offenbar nicht nur Landesbehörden im…