Pressemeldung des Landratsamtes – Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis

Pressemitteilung Nr. 69   Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis   Die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen. Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter Gemeingebrauch – sollte unterbleiben. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen können bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen…